Melanie Müller legt Berufung ein: Prozess wegen Hitlergruß und Drogenbesitz in Leipzig
Melanie Müller hat gegen ihr Urteil wegen des Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes Revision eingelegt. Das Amtsgericht Leipzig hatte sie am 23. August zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt. Der Fall geht auf ein Konzert im September 2022 zurück. Ein neuer Gerichtsprozess wird nun vor dem Landgericht Leipzig stattfinden, ein Termin steht noch aus.
Melanie Müller steht erneut im Rampenlicht der Justiz, nachdem sie gegen ihr Urteil wegen des Zeigens des Hitlergrußes Revision eingelegt hat. Laut einer Bestätigung des Amtsgerichts Leipzig hat die Sängerin bislang keine weiteren Details hinzugefügt, was den Fall vor das Landgericht Leipzig bringt.
Überblick über die rechtlichen Auseinandersetzungen von Melanie Müller
Am 23. August wurde Melanie Müller wegen des Zeigens verfassungswidriger Symbole und wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt. Dies setzt sich aus 160 Tagessätzen à 500 Euro zusammen. Die Vorwürfe stammen von einem Konzert in Leipzig im September 2022, während dessen die Schlagersängerin den Hitlergruß gezeigt haben soll.
Details zur Drogenauffindung in ihrer Wohnung
Während einer Durchsuchung von Melanies Wohnung entdeckten die Behörden geringe Mengen an Kokain sowie eine Ecstasy-Tablette. Diese Funde waren Teil der ermittelten Anklagepunkte, die von Melanies Verteidigung nicht akzeptiert wurden. Der Anwalt forderte einen Freispruch für beide Anklagepunkte und wies die Vorwürfe entschieden zurück.
Argumentation der Verteidigung
In der Hauptverhandlung wies Melanie über ihren Anwalt die Anschuldigungen zurück. Ihr Verteidiger Adrian Stahl erklärte, die fragliche Geste sei lediglich eine emotionale Ausdrucksweise für das Publikum gewesen, ohne politischen Hintergrund. Zudem betonte er, dass die 36-Jährige unpolitisch sei und keine rechte Gesinnung aufweise.
Einschätzung der finanziellen Situation von Melanie Müller
Da Melanie Müller keine klaren Angaben zu ihren Einkünften machte, schätzte der Richter ihr monatliches Einkommen auf etwa 15.000 Euro. Diese Bewertung beruhte auf ihren regelmäßigen Auftritten, ihrem Immobilienbesitz in Deutschland und auf Mallorca sowie ihrem auffällig luxuriösen Lebensstil. Die Geldstrafe wurde letztendlich auf dieser Grundlage festgelegt.