P. Diddy sieht sich neuen schweren Vorwürfen und rechtlichem Erfolg in Missbrauchsfall gegenüber
Die Klagen gegen den Musikmogul P. Diddy, auch bekannt als Sean Combs, nehmen zu. Neben einer Frau aus Maryland erhebt nun auch ein Mann aus Florida schwere Vorwürfe wegen sexuellen Übergriffs. Währenddessen erzielte Diddy einen kleinen rechtlichen Sieg, da Beweismaterial gegen ihn vernichtet wurde.
Die mutmaßlichen Vorwürfe gegen den Musikmogul P. Diddy (55) nehmen an Umfang zu, da weitere Kläger sexuelle Übergriffe geltend machen. Der Anwalt Tony Buzbee vertritt nun mehrere Personen, die Diddy beschuldigen, an verschiedenen Vorfällen beteiligt gewesen zu sein.
Erste Klage: Vorwürfe gegen Sicherheitsdienst
Die erste Beschwerde stammt von einer Frau aus Maryland, die angibt, im Jahr 2001 im Alter von 18 Jahren an einer Halloween-Party in New York City teilgenommen zu haben. Sie berichtet, dass einer der Sicherheitsleute des Produzenten sie zu einer schwarzen Limousine gebracht habe, in der P. Diddy gewartet habe. Nach dem Konsum eines als berauschend beschriebenen Getränks sei sie dazu gezwungen worden, Diddy und andere Männer im Fahrzeug oral zu befriedigen.
Zweite Klage: Drogenvorwurf auf einer Party
Ein weiterer Kläger, ein Mann aus Florida, erhebt gravierende Vorwürfe gegen P. Diddy, dessen bürgerlicher Name Sean Combs ist. Er behauptet, dass ihm auf einer Party Drogen in sein Getränk gemischt wurden, wodurch er ohnmächtig geworden sei. Nach seiner Schilderung sei er später mit starken Schmerzen aufgewacht und habe Diddy gesehen, der versuchte, ihn sexuell zu missbrauchen. Der Mann gibt an, aufgrund der Drogenwirkung nicht in der Lage gewesen zu sein, sich zu verteidigen.
Gericht entscheidet über Beweismaterial
Während die Klagen gegen Diddy zunehmen, kann der Rapper in seinem rechtlichen Vorgehen einen kleinen Erfolg verbuchen. Berichten zufolge wurde kürzlich Beweismaterial aus der Zelle des 55-Jährigen in Brooklyn beschlagnahmt. Das zuständige Gericht entschied in einer Eilanhörung, dass dieses Material nicht verwendet werden dürfe. Die fast 20 Seiten umfassenden Unterlagen mussten sofort vernichtet werden und konnten nicht gegen den Musiker eingesetzt werden.