P. Diddy vor Gericht: Prozessbeginn am 5. Mai 2025 wegen Menschenhandel und Prostitution
P. Diddy, seit dem 16. September in Gewahrsam, wird am 5. Mai 2025 vor Gericht stehen. Der Rapper plädierte auf nicht schuldig zu Anklagen, die Verbreitung von Menschenhandel und Prostitution umfassen. Sein Anwaltsteam kämpft gegen die Verweigerung von Kaution, während Richter die Anträge aufgrund möglicher Zeugenbeeinflussung bisher abgelehnt haben.
P. Diddy, der bekannte Rapper, bleibt bis zu seinem anberaumten Gerichtstermin am 5. Mai 2025 in Untersuchungshaft. Dies verkündete Richter Arun Subramanian während der Anhörung im Bundesgericht von Manhattan. Diddy plädiert auf nicht schuldig und sieht sich schwerwiegenden Anklagen gegenüber.
Gerichtstermin und Begleitung von der Familie
Der Gerichtstermin für P. Diddys Prozess wurde vom Richter Arun Subramanian festgelegt. Während der Anhörung am Donnerstag war der Musiker in Begleitung seiner Mutter Janice sowie seiner Kinder Justin Combs, Jessie James und D'Lila Star. Der Rapper betrat den Gerichtssaal mit seiner Anwälten, umarmte diese und winkte seiner Familie zu.
Schwere Anklagen und die Vorwürfe
Diddy sieht sich mit mehreren schweren Anklagen konfrontiert, darunter die Verabredung zur Erpressung, Menschenhandel und Förderung der Prostitution. Diese Vorwürfe sollen bis ins Jahr 2008 zurückreichen. Der Anklage zufolge soll Diddy sogenannte "Freak Offs" organisiert haben, bei denen Frauen zur Teilnahme gezwungen oder genötigt wurden. Zusätzlich existieren Berichte über Videoaufnahmen, in denen zu sehen ist, wie der Musiker im Jahr 2016 eine Frau in einem Hotel in Los Angeles attackierte.
Anwaltsteam strebt Freilassung an
Um zu verhindern, dass Diddy bis zu seinem Prozessbeginn im Gefängnis bleibt, hat dessen Anwaltsteam Berufung eingelegt. Laut vorliegenden Gerichtsdokumenten, die der Zeitschrift People vorliegen, betrachten die Anwälte die Entscheidung, eine Kaution zu verweigern, als juristisch fehlerhaft. Bisher wurden die entsprechenden Anträge von den Richtern abgelehnt, weil Bedenken bezüglich möglicher Zeugenbeeinflussung und akuter Fluchtgefahr bestehen.