Sean Combs, weithin bekannt als P. Diddy, hat erneut um Kautionsfreilassung gebeten, um unter Hausarrest in New York leben zu können. Der Hip-Hop-Star befindet sich derzeit in Haft und steht vor schwerwiegenden Anklagen wie Menschenhandel und Erpressung.

P. Diddys Antrag auf Hausarrest in New York nach Kautionsablehnung für Villa in Florida

P. Diddys Antrag auf Hausarrest in New York

Der Hip-Hop-Mogul P. Diddy, 55, hat am Freitag einen neuen Antrag auf Kaution gestellt, um die Haftbedingungen zu verbessern. Seine Anwälte schlugen vor, dass er unter strengen Auflagen in einer Dreizimmerwohnung auf der Upper East Side wohnen könnte. Diese Wohnung soll rund um die Uhr überwacht werden und mit zwei Wachleuten gesichert sein. Dies folgt einem früheren Ablehnungsbeschluss eines Richters, der es Diddy nicht erlaubte, in seiner teuren Villa auf Star Island in Florida unter Hausarrest zu gehen.

Anklagepunkte und Sicherheitsbedenken

Sean Combs ist aktuell wegen schwerer Straftaten, darunter Menschenhandel und Erpressung, in Haft und erwartet seinen bevorstehenden Prozess. Die Staatsanwältin Christy Slavik betonte im Gericht, dass der Angeklagte als gewalttätig und gefährlich gilt, weshalb er weiterhin im Gefängnis bleiben sollte. Laut Slavik habe Combs versucht, die Jury zu beeinflussen und Kontakt zu ZeugInnen aufgenommen, während er in Haft war.

Familienunterstützung und Gerichtsbedingungen

Während der Gerichtsverhandlung waren Seans Mutter Janice und einige seiner Kinder anwesend, um ihm beizustehen. Sean Combs wurde ohne Fesseln ins Gericht gebracht, da seine Anwälte argumentierten, dass Fesseln die Würde des Verfahrens beeinträchtigen könnten. Seine rechtlichen Vertreter wiesen darauf hin, dass die Bedingungen für den Hausarrest strenger wären als die aktuelle Haft, da er keinen Zugang zu Telefonen oder dem Internet hätte und nur ausgewählte Besuche von Familienangehörigen empfangen dürfe.

Neue Beweise und ausstehende Entscheidungen des Richters

In den letzten Wochen haben sich neue Beweise gegen Sean Combs angehäuft. Berichten zufolge soll er seine frühere Partnerin Cassie, eine Sängerin, körperlich angegriffen haben, was durch ein Video aus einem Hotelflur untermauert wird. Der zuständige Richter hat jedoch die Entscheidung über die Kautionsanfrage vertagt und verlangt mehr Informationen darüber, wie es Diddy gelungen ist, während seiner Haftzeit mit der Außenwelt in Kontakt zu treten. Die Frist für die Bereitstellung dieser Informationen endet am 25. November.