Rebel Wilson hat einen bedeutenden juristischen Rückschlag hinnehmen müssen, nachdem ein Gericht in Los Angeles ihre Bemühungen ablehnte, eine Verleumdungsklage der Produzenten ihres Films "The Deb" zu stoppen. Der Richter stellte fest, dass ihre Aussagen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Rebel Wilsons Verleumdungsklage gegen Produzenten von „The Deb“ bleibt in Los Angeles bestehen

Gerichtliche Ablehnung des Anti-SLAPP-Antrags von Wilson

Ein kalifornisches Gericht hat entschieden, dass die Aussagen von Rebel Wilson nicht geschützt sind, was zur Ablehnung ihres Anti-SLAPP-Antrags führte. Richter Thomas D. Long betonte, dass die Äußerungen nicht als geschützte Aktivitäten klassifiziert werden können, wodurch keine weitere Analyse des Falls erforderlich war. Die gerichtlichen Ausführungen stellen einen erheblichen Rückschlag für die Schauspielerin dar.

Ursprung der Klage durch die Filmproduzenten

Die Klage wurde von Amanda Ghost, Gregor Cameron und Vince Holden eingereicht, nachdem Wilson im Juli auf Instagram schwerwiegende Vorwürfe gegen die Produzenten erhoben hatte. In einem Video beschuldigte sie die Produzenten der Veruntreuung von Geldern und der bewussten Sabotage der Filmproduktion. Zudem äußerte sie, dass einer der Produzenten eine der Hauptdarstellerinnen sexuell belästigt habe, was die Produzenten vehement zurückwiesen.

Konter von Wilson und ihre private glückliche Situation

Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen reichte Rebel Wilson eine Gegenklage ein. Trotz dieser rechtlichen Herausforderungen erlebte die Schauspielerin auch positive private Veränderungen. Im September heiratete sie ihre Partnerin Ramona Agruma in einer romantischen Zeremonie auf Sardinien. Das Paar ist bereits seit über zwei Jahren zusammen und hat eine gemeinsame Tochter namens Royce.